Stadt Wilhelmshaven

20. Dezember 2018

Lärmaktionsplan der Stadt Wilhelmshaven Öffentliche Auslegung gemäß § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung, im Jeverschen Wochenblatt und in der Nordwest-Zeitung am 22.12.2018

Öffentliche B e k a n n t m a c h u n g

Lärmaktionsplan der Stadt Wilhelmshaven
Öffentliche Auslegung gemäß § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union erstmals eine europäische Regelung zur Betrachtung von Schallimmissionen getroffen. Darin werden die Staaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen

- strategische Lärmkarten zu erstellen,

- die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren,

Aktionspläne aufzustellen

- die EU-Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.

Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Wilhelmshaven zu ermitteln sowie Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung darzustellen. Es werden nur Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einer Belastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr untersucht.

Der Zwischenbericht zum Lärmaktionsplan liegt in der Zeit vom

02. Januar 2019 bis einschließlich 16. Januar 2019

im Obergeschoss, Zimmer 223

des Gebäudes B der Technischen Betriebe Wilhelmshaven,

Freiligrathstraße 420,

26386 Wilhelmshaven

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann dort während der im Folgenden angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Montags – Donnerstags:   8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitags:                         8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

oder nach telefonischer Terminvereinbarung.

Auskünfte erteilt:

Herr Thorsten Springwald, Amt für Umweltschutz und Bauordnung, Erdgeschoss,

Zimmer 127 der o.g. Adresse,

von Montags bis Freitags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr,

Montags bis Donnerstags zusätzlich in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr,

Telefon: 04421 – 16 2554, E-Mail: thorsten.springwald@wilhelmshaven.de.

Der Zwischenbericht zum Lärmaktionsplan kann ebenfalls online unter www.wilhelmshaven.de, „Bekanntmachungen der Stadt Wilhelmshaven“ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Der vorstehende Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung ist zusätzlich nachrichtlich im Internet auf www.wilhelmshaven.de unter „Bekanntmachungen der Stadt Wilhelmshaven“ veröffentlicht.

Wilhelmshaven, den 17.12.2018

Wagner
Oberbürgermeister

powered by webEdition CMS