Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 11. Mai 2019
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 19.12.2018 aufgrund des § 2 (1) des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 181, 1. Änderung -MAADETAL MITTE- (mit Örtlicher Bauvorschrift) beschlossen.
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 08.05.2019 dem Entwurf der o.g. Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt und beschlossen, diesen einen Monat lang öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der ca. 2.700 m² große Änderungsbereich liegt im nordöstlichen Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 181 und grenzt im Nordwesten an einen Grünzug, im Südwesten und Süden an Wohngrundstücke der Max-Pechstein-Straße und im Nordosten an einen Lärmschutzwall. Die nordöstliche Grenze des Änderungsbereiches entspricht im Wesentlichen der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 181.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung:
- Erweiterung der Wohngrundstücke im Änderungsbereich um eine im Bebauungsplan Nr. 181 festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, in Form nicht überbaubarer Grundstücksflächen, auf welchen Nebenanlagen im Sinne des § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zugelassen werden können (§ 23 (5) BauNVO)
- Aufhebung der Kompensationsmaßnahmen auf der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Zuordnung neuer externer Kompensationsflächen,
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Daher wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB (s. u.).
Der o.g. Bebauungsplan liegt mit Begründung im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 21.05.2019 bis einschließlich 20.06.2019 zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr
Auskünfte erteilt Herr Bauer im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.12, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2510, E-mail: juergen.bauer@wilhelmshaven.de. Eine Beteiligung über Internet und Email ist ebenfalls möglich. Der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung kann auf der Seite www.wilhelmshaven.de ab Beginn der öffentlichen Auslegungeingesehen werden.
Wagner
Oberbürgermeister