Stadt Wilhelmshaven

09. Juli 2019

Öffentliche Bekanntmachung Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung und im Jeverschen Wochenblatt am 09. Juli 2019

 Öffentliche Bekanntmachung

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 02.07.2019, gemäß den §§ 4, 6 und 10 des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG), zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage, Typ Enercon E 70 E4 mit einer Nennleistung von 2.300 kW, einer Nabenhöhe von 113,52m, einem Rotordurchmesser von 71 m und einer Gesamthöhe von 149,02 m, im Stadtgebiet Wilhelmshaven, Sandberger Weg o.Nr..

Gemäß § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der jeweils geltenden Fassung, gibt die Stadt Wilhelmshaven, Amt für Umweltschutz und Bauordnung, Abteilung Industrie, Immissionsschutz und Abfall, hiermit bekannt:

Herr Bernd Remmers, Beethovenstraße 40, 26655 Westerstede, wird aufgrund seines Antrages vom 15.02.2018, zuletzt ergänzt am 24.06.2019, nach Maßgabe der Genehmigung zugrunde liegenden Antragsunterlagen und der in der Genehmigung genannten Nebenbestimmungen, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage, Typ Enercon E 70 E4 mit einer Nennleistung von 2.300 kW, einer Nabenhöhe von 113,52m, einem Rotordurchmesser von 71 m und einer Gesamthöhe von 149,02 m, auf dem Flurstück 2, der Flur 12, Gemarkung Sengwarden, Sandberger Weg, einschließlich Erschließung, erteilt. Das Bauvorhaben wird bei der Baugenehmigungsbehörde, der Stadt Wilhelmshaven, unter dem Aktenzeichen IM 0002/2018 geführt.

Der Genehmigungsbescheid ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht von der Genehmigung eingeschlossen sind. Die Genehmigung ist mit Auflagen und Hinweisen verbunden.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Wilhelmshaven, Rathausplatz 1, 26382 Wilhelmshaven, erhoben werden.

Eine Ausfertigung des Bescheides mit Begründung liegt in der Zeit vom

10.07.2019 bis einschließlich 24.07.2019

im Obergeschoss, Zimmer 223,

des Gebäudes B der Technischen Betriebe Wilhelmshaven,

Freiligrathstraße 420,

26386 Wilhelmshaven,

während der im Folgenden angegebenen Zeiten:

Montags – Donnerstags:     8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr,

Freitags:                                8:30 Uhr bis 12:30 Uhr,

oder darüber hinaus nach telefonischer Terminvereinbarung, zur Einsichtnahme aus.

Der Bescheid und dessen Begründung kann, bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist, von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.

Auskünfte erteilt:

Herr Frank Murhoff, Amt für Umweltschutz und Bauordnung, Erdgeschoss,

Zimmer 136 der o.g. Adresse,

Montags bis Freitags in der Zeit von 8:30 Uhr bis12:30 Uhr und

Montags bis Donnerstags zusätzlich in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr.

Telefon: 04421 – 16 2525, E-Mail: frank.murhoff@wilhelmshaven.de

Wagner
Oberbürgermeister

 

 

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