Stadt Wilhelmshaven

12. Juli 2019

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 13. Juli 2019

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 29.08.2018 aufgrund des § 2 (1) des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 / 2. Änderung –FEDDERWARDEN SÜDOST/NEUBAU FEUERWACHE (mit Örtlicher Bauvorschrift) beschlossen.

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 26.06.2019 dem Entwurf der o.g. Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt und beschlossen, diesen einen Monat lang öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet liegt im südöstlichen Eingangsbereich des Ortsteils Fedderwarden. Die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen auf der Südseite der Poststraße. Die nordwestliche Grenze des Plangebiets wird durch die Alkostraße gebildet. Im Südwesten grenzt die Wohnbebauung Wilkostraße und im Südosten landwirtschaftliche Flächen an.

Geltungsbereich:

                       

 

Ziel und Zweck der Planung:

  • Beordnung von Flächen im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung gem. §1 Abs.3 BauGB
  • Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung: Feuerwehr
  • Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung: sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (Kindergarten)
  • Entwicklung eines Dorfgebietes (Wohnen und Landwirtschaft)

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Daher wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB (s. u.).

Der o.g. Bebauungsplan liegt mit Begründung im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 23.07.2019 bis einschließlich 23.08.2019 zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr 

Auskünfte erteilt Frau Dirks im Technischen Rathaus Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7/17, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2630., E-Mail: britta.dirks@wilhelmshaven.de. Eine Beteiligung über Internet und E-Mail ist ebenfalls möglich. Der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung kann auf der Seite www.wilhelmshaven.de ab Beginn der öffentlichen Auslegungeingesehen.

Wagner
Oberbürgermeister

powered by webEdition CMS