Deutlich bessere Stellensituation bei GGS als behauptet
Dem Eindruck, der städtischen Eigenbetrieb „Grundstücke und Gebäude der Stadt Wilhelmshaven" (GGS) sei aufgrund personeller Unterbesetzung nur eingeschränkt handlungsfähig, stellt sich Oberbürgermeister Carsten Feist entschieden entgegen. „GGS leistet in der Stadt wichtige Arbeit, setzt eine Vielzahl von großen Bauprojekten um und leistet somit auch aktive Wirtschaftsförderung", so der Oberbürgermeister. „Die nun öffentlich getätigten Behauptungen erwecken den Eindruck, Projekte könnten mangels Mitarbeiter nicht gestemmt werden. Das schädigt nicht nur unserem guten Ruf, es demotiviert auch die Mitarbeitenden."
Eine gute Personalausstattung sei weiterhin wichtig, um die Leistungsfähigkeit von GGS zu gewährleisten, pflichtet Betriebsleiterin Simone Groh bei. Aber: „Genau daran arbeiten wir kontinuierlich in enger Abstimmung mit den betreffenden Fachbereichen der Stadtverwaltung. Ziel ist es, offene Stellen durch geeignete Bewerber zeitnah wiederzubesetzen. Dieser Prozess dauert erfahrungsgemäß aber oftmals länger, als es uns lieb ist – das hat ganz unterschiedliche Ursachen (z.B. die verfügbaren Fachkräfte im Arbeitsmarkt) und ist kein GGS-spezifisches Problem." Grundlage für die Personalausstattung des Eigenbetriebs ist der sogenannte Stellenplan, in dem die anfallenden Aufgaben mit entsprechenden Personalstellen versehen werden.
Die Behauptung, bei GGS wären derzeit 42 von 183 Stellen unbesetzt, ist nicht nur zu pauschal, sondern auf jeden Fall veraltet. Der Vorsitzende des Betriebsausschusses hatte sich in seiner Kritik offenbar auf Zahlen aus dem Wirtschaftsplan bezogen, der von GGS im Frühjahr 2019 aufgestellt worden ist. Zum Stichtag 30. Juni 2019 waren im Stellenplan GGS tatsächlich 42 Stellen als nicht besetzt ausgewiesen. Diese Zahl ist ein Stichtagsauszug und spiegelt die tatsächliche Personalsituation ein Jahr später nicht zutreffend wieder. Zum Beispiel waren innerhalb der 42 Stellen allein 16 Stellen mit einen sogenannten Abgangsvermerk versehen. Das heißt, aufgrund von Änderungen in den Aufgaben und Zuständigkeiten ist der Bedarf an diesen Stellen bei GGS künftig nicht mehr gegeben. Auch befristete Beschäftigungsverhältnisse sind in einem Stellenplan nur bedingt abbildbar. Mitarbeiter, die bei GGS befristetet eingestellt sind, besetzen zwar eine Stelle, die Stelle muss im Stellenplan jedoch aus rechtlichen Gründen als unbesetzt dargestellt werden. Ebenso bilden die Teilzeitregelungen einzelner Mitarbeiter unbesetzte Stellenanteile im Stellenplan von GGS ab, die oftmals aufgrund der Geringfügigkeit nicht nachbesetzt werden.
Der Blick auf den aktuellen Stand zeigt, dass sich für 11 Stellen eine Besetzung abzeichnet, da die Besetzungsverfahren bereits laufen – das heißt Ausschreibung, Vorstellungsgespräche und Einstellungstermine sind in die Wege geleitet. Für weitere sieben Stellen werden derzeit die Bedarfe geprüft. Im Fall der Genehmigung werden auch für diese Stellen zügig die Besetzungsverfahren eingeleitet.