Stadt Wilhelmshaven

17. Juli 2023

Kfz-Zulassung bei Geflüchteten aus der Ukraine

Grundsätzlich gilt, dass Straßenverkehrsteilnehmende, die mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in Deutschland unterwegs sind, ihr Fahrzeug in Deutschland zulassen müssen, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hierher verlegen oder wenn sie sich seit mindestens einem Jahr hier aufhalten. Geflüchtete aus der Ukraine, die länger als ein Jahr in der Bundesrepublik Deutschland sind, haben jetzt jedoch die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung für die vorläufige Teilnahme am Straßenverkehr zu bekommen. Eben diese ersetzt die sonst zwingend notwendige deutsche Zulassung. Die Voraussetzungen sind neben den ukrainischen Zulassungsunterlagen eine Grenzversicherung oder grüne Versicherungskarte sowie eine Verkehrssicherheitsuntersuchung. Letztere kann bei einer Organisation oder Kfz-Werkstatt durchgeführt werden, welche auch zur Durchführung der Hauptuntersuchung berechtigt ist. Die Befreiung gilt solange der Versicherungsschutz besteht, längstens jedoch bis zum 31. März 2024. Anträge für die Ausnahmegenehmigung können unter anderem Online auf der Internetseite der Stadt Wilhelmshaven abgegeben werden.

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