Stadt Wilhelmshaven

14. Mai 2024

Anmeldung zur Einschulung zum Schuljahr 2025/2026

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden vom Schuljahr 2025/2026 an schulpflichtig. Sie müssen also zum Besuch der Grundschule angemeldet werden. Die Schulanfänger*innen, die bisher keinen Brief zur Anmeldung erhalten haben, müssen sich in der Zeit vom 13. bis 17. Mai 2024 im Sekretariat der zuständigen Schule anmelden. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde und, soweit vorhanden, der Taufschein der Schulanfängerin/des Schulanfängers vorzulegen.

Die Schulpflicht gilt für alle Kinder, die zwischen dem 2. Oktober 2018 und dem 1. Oktober 2019 geboren wurden. Einzuschulen sind auch alle älteren Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Angemeldet werden müssen auch Kinder, bei denen aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Entwicklung eine Schulfähigkeit ausgeschlossen erscheint. Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Nähere Informationen erteilt die jeweilige Schulleitung.


Info:
Wer nicht weiß, zu welchem Grundschulbezirk sein Wohnort gehört, wird auf der Internetseite der Stadt unter www.wilhelmshaven.de fündig. Nähere Auskünfte über die für die Schulanfänger*innen zuständigen Grundschulen sind über die Sekretariate der jeweiligen Grundschule erhältlich.

Über den Schulbezirk der Grundschulen Altengroden, Stadtmitte und Wiesenhof hinaus können auch Schulanfänger*innen aus anderen Grundschulbezirken der Stadt Wilhelmshaven ohne Ausnahmegenehmigung zur Ganztagsbeschulung dort angemeldet werden.

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