Beistandschaften: Keine Beurkundungen bis nach den Herbstferien
Im Bereich der Beistandschaften des Jugendamtes können krankheitsbedingt ab dem heutigen Montag, 2. September 2024, bis nach den Herbstferien keine Beurkundungen vorgenommen werden.
Im Bereich der Beistandschaften des Jugendamtes können krankheitsbedingt ab dem heutigen Montag, 2. September 2024, bis nach den Herbstferien keine Beurkundungen vorgenommen werden.