Wann Laubbläser und Co. bei der Arbeit helfen dürfen
Sobald die Bäume ihr Laub abwerfen kommen immer häufiger Laubbläser und Laubsammler sowie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider zum Einsatz. Schließlich helfen diese Geräte dabei, Gärten und Wege zu pflegen und erleichtern die körperliche Arbeit ungemein. Allerdings ist ihr Betrieb nicht überall und jederzeit erlaubt, da sie mit ihrem Lärm die Allgemeinheit stören.
Aus diesem Grund weist die Stadt Wilhelmshaven rechtzeitig zum Herbstbeginn auf die Bestimmungen der bundeseinheitlichen Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) hin. Diese Verordnung erlaubt den Einsatz von Freischneidern, Grastrimmern, Graskantenschneidern, Laubbläsern und Laubsammlern in Wohngebieten, Kur- und Klinikzonen sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ausschließlich an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr. An allen anderen Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen solche Geräte nicht genutzt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Geräte, die das Umweltzeichen „Euroblume" tragen. Sie dürfen werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden. Ergänzend zu den bundeseinheitlichen Regeln können Hausordnungen oder andere privatrechtliche Bestimmungen weitere Beschränkungen festlegen.
In Ausnahmefällen kann eine Sondergenehmigung erteilt werden, wenn der Einsatz der Maschinen zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit oder im öffentlichen Interesse notwendig ist. Darüber hinaus ist bei Extremwetterlagen, Schneefall oder unmittelbaren Gefahren für Menschen, Umwelt oder Sachgüter keine Genehmigung erforderlich.
Die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Wilhelmshaven überwacht die Einhaltung der Vorschriften. Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen die genannten Zeiten kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
Weitere Informationen sind auf www.wilhelmshaven.de zu finden. Individuelle Fragen können auch per E-Mail an immissionsschutzbehoerde@wilhelmshaven.de gerichtet werden.