Stadt Wilhelmshaven

07. Mai 2026

Anmeldung zur Einschulung der Schulanfänger zum Schuljahr 2027/2028

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden vom Schuljahr 2027/2028 an schulpflichtig. Sie müssen zum Besuch der Grundschule angemeldet werden. Die Schulanfänger*innen, die bisher keinen Brief zur Anmeldung erhalten haben, sind vom 18. bis 22. Mai 2026 im Sekretariat der zuständigen Grundschule anzumelden. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde und, soweit vorhanden, der Taufschein des Kindes vorzulegen.

Die Schulpflicht gilt für alle Kinder, die zwischen dem 2. Oktober 2020 und dem 1. Oktober 2021 geboren wurden. Einzuschulen sind außerdem alle Kinder, die früher geboren sind, aber bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Anzumelden sind auch diejenigen Kinder, bei denen aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Entwicklung eine Schulfähigkeit ausgeschlossen erscheint. Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Nähere Informationen erteilt Ihnen die jeweilige Schulleitung.

Die Zugehörigkeiten der Straßen zu den Schulbezirken sowie die Kontaktdaten der Grundschulen stehen auf der Internetseite www.wilhelmshaven.de. Über die Schulbezirke der Grundschulen Altengroden, Ganztagsrundschule am Meer, Finkenburg, Rheinstraße, Sengwarden und Wiesenhof hinaus können auch Schulanfänger*innen aus anderen Grundschulbezirken Wilhelmshavens ohne Ausnahmegenehmigung zur Ganztagsbeschulung dort angemeldet werden. Eine Beschulung an der katholischen Grundschule St. Martin ist auch ohne Ausnahmegenehmigung möglich, weil das gesamte Stadtgebiet Einzugsgebiet dieser Schule ist. Nähere Auskünfte über die für die Schulanfänger*innen zuständigen Grundschulen erteilen auch die Sekretariate der jeweiligen Grundschule.

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