Stadt Wilhelmshaven

26. November 2015

Erhöhung des Wohngeldes ab 2016

Die Wohngeldstelle im Fachbereich Soziales der Stadt Wilhelmshaven informiert darüber, dass der Gesetzgeber zum Jahreswechsel 2016 das Wohngeld günstiger gestaltet hat. Die neue Berechnung wird zusammen mit den geänderten Mietenstufen und Einkommensgrenzen zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um 40 % führen. Die Stadt weist darauf hin, dass Bezieher von Wohngeld keinen Erhöhungsantrag zu stellen brauchen, da die Anpassung automatisch Anfang 2016 erfolgt. Durch die Wohngelderhöhung werden viele Mitbürger mit geringen Einkommen ab 2016 neu einen Wohngeldanspruch haben. Gerade für Personen, deren Wohngeldantrag in 2015 wegen übersteigendem Einkommen abgelehnt wurde, kann es sich jetzt lohnen, erneut einen Antrag zu stellen. Insbesondere Rentner, deren Einkommen oberhalb der Grundsicherung nach dem SGB XII lag, können jetzt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen Wohngeldanspruch erwerben. Ebenso wird erwartet, dass zukünftig in einigen Fällen das Wohngeld höher sein wird als die Leistung nach dem SGB II (Hartz IV) bzw. SGB XII. In diesen Fällen ist das Wohngeld dann vorrangig vor den genannten Leistungen. Die Bezieher dieser Leistungen werden dann vom Fachbereich Soziales bzw. dem Jobcenter Wilhelmshaven gebeten werden, entsprechende Anträge zu stellen. Wohngeldempfänger sind ebenso wie Empfänger der Leistung nach dem SGB XII bzw. SGB II berechtigt am Bildungs- und Teilhabepaket teilzunehmen.
powered by webEdition CMS