04. Dezember 2015
Bedarfszuweisung des Landes verbessert städt. Haushalt um vier Millionen
Bereits zum dritten Mal in Folge erhält die Stadt Wilhelmshaven vom Land Niedersachsen eine Bedarfszuweisung. Während in den letzten beiden Jahren je drei Mio. Euro flossen, bekomme unsere Stadt dieses Mal sogar vier Millionen Euro aus Hannover, so Oberbürgermeister Andreas Wagner. Angekündigt hatte das Land eine Bedarfszuweisung bereits vor den Sommerferien, jetzt erfolgte die Bewilligung und Auszahlung ohne Bedingungen. Dazu habe auch die Beschlussfassung des Rates am 25. November zum 3. Nachtragshaushalt beigetragen, so Wagner, der damit einer Erhöhung der Grundsteuer B sowie den anderen Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts zugestimmt habe, mit dem Ziel spätestens im Jahr 2019 einen Haushaltsausgleich zu erzielen.
Die Überweisung des Landes auf das städtische Konto trägt dazu bei, dass die Liquiditätskredite der Stadt von 80,5 Mio. Euro Ende 2014 auf rund 54 Mio. Euro zum 31. Dezember 2015 zurückgehen werden. Trotz wiederum erheblicher Investitionen und daraus resultierender Kreditaufnahmen (Investitionskredite) in diesem Jahr wird sich durch die Reduzierung der Liquiditätskredite die Gesamtverschuldung des Konzerns Stadt Wilhelmshaven (Kernhaushalt, Eigenbetriebe, Gesellschaften) nicht erhöhen.
Nach Abschluss der Vereinbarung mit dem Land über eine Stabilisierungshilfe im Jahr 2016, fließen weitere 48,3 Mio. Euro aus Hannover nach Wilhelmshaven und eine Reduzierung der Liquiditätskredite auf rund 20 Mio. Euro bis Ende 2016 werde in der Folge erreichbar sein, so der Oberbürgermeister. Weitere Bedarfszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs seien für die Stadt in Zukunft nicht mehr zu erwarten.
Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die vom Innenministerium auf Antrag an Kommunen gewährt werden, deren Finanzausstattung nicht reicht, die laufenden Ausgaben zu finanzieren. So wird deren finanzielle Handlungs- und Leistungsfähigkeit gestärkt.