87. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung vom 26.09.2025 -Voslapper Groden Nord/Nördlich Tanklager
Bebauungsplan Nr. 225 -Voslapper Groden Nord/Nördlich Tanklager
1. 87. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung vom 26.09.2025 -Voslapper Groden Nord/Nördlich Tanklager
Mit Verfügung vom 12.02.2026 (Az.: 21101-05000/87) hat das Amt für regionale Landesentwick-lung Weser-Ems die vom Rat der Stadt Wilhelmshaven am 21.01.2026 beschlossene 87. Ände-rung des Flächennutzungsplans genehmigt.
2. Bebauungsplan Nr. 225 -Voslapper Groden Nord/Nördlich Tanklager-
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 21.01.2026 den o.g. Bebauungsplan mit Begründung (einschließlich Umweltbericht) in der Fassung vom 02.01.2025 gemäß §10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Mit der Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt am 18.02.2026 wird die 87. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß §6 Abs. 5 BauGB wirksam und der Bebauungsplan Nr. 225 tritt gemäß §10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Die Plangebiete der o.g. Bauleitpläne liegen im nördlichen Bereich des Voslapper Grodens und umfassen eine bisherige Freifläche zwischen dem Betriebsgelände der HES Wilhelmshaven Tank Terminal GmbH (HWTT) und Vynova Wilhelmshaven GmbH. Sie werden östlich von der Straße „Am Tiefen Fahrwasser" bzw. dem Neuen Voslapper Seedeich und westlich von der 2. Deichlinie begrenzt.


Die o.g. Bauleitpläne einschließlich Begründungen (mit Umweltberichten) und zusammenfassender Erklärungen können im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.19, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans Auskunft verlangen.
- 4_F087_FNP-Aenderung_Plan_Endfassung_wirksam_2026-02-18
- 5_F087_Begruendung-mit-Umweltbericht_Endfassung_wirksam_2026-02-18
- 6_F087_Zusammenfassende_Erklaerung_2026-02-18
- 7_B225_Bebauungsplan_Endfassung_Rechtskraft_2026-02-12
- 8_B225_Begruendung-mit-Umweltbericht_Endfassung_Rechtskraft_2026-01-02
- 9_B225_Zusammenfassende_Erklaerung_2026-02-18
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem o.g. Link und unter
https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/ oder über das zentrale Inter-netportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/
Mit dieser Bekanntmachung wird die Neufassung des Flächennutzungsplans der Stadt Wil-helmshaven gemäß § 6 Abs. 6 BauGB wirksam.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Gel-tendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch Bebauungspläne eintretende Ver-mögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungs-ansprüche wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, Normen und DIN-Vorschriften usw.) können bei der Stadt Wilhelmshaven, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung in der 7. Etage, Rathausplatz 9, eingesehen werden.