„Fliegende Bauten" nach § 75 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt sowie wieder abgebaut zu werden.
Jedoch gelten Baustelleneinrichtungen (z. B. Container, Schutzhallen, Mischanlagen), Baugerüste, dem Wohnen dienende Zelte und Wohnwagen nicht als fliegende Bauten.
Fliegende Bauten, die nicht unter Nr. 11 des Anhangs zum § 60 der NBauO aufgeführt sind, sind abnahmepflichtig: Beispielsweise Zelte über 75 m² Grundfläche oder Karussells mit einer Geschwindigkeit von mehr als 1 m/s.
Zur Abnahme muss ein gültiges „Prüfbuch" des fliegenden Baus der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden können.
Da sich Wilhelmshaven am Jadebusen befindet, beachten Sie bitte, dass innerhalb eines Küstenstreifens von 5 km landeinwärts das Prüfbuch den Nachweis der Standsicherheit mit der „Windlastzone 4 / Küste" erbringen muss!
Bei fliegenden Bauten, die mehr als 5 km von der Küste entfernt aufgebaut werden, genügt der Nachweis mit der „Windlastzone 4 / Binnenland".
Die Abnahme des fliegenden Baus ist rechtzeitig (grundsätzlich 14 Tage vor Inbetriebnahme) beim Bauordnungsamt der Stadt Wilhelmshaven zu beantragen."
Stadt Wilhelmshaven
Bauordnungsamt
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Rathausplatz 9
26382 Wilhelmshaven
Tel. sh. Straßenverzeichnis mit Zuständigkeiten
Technisches Rathaus
Sprechzeiten: Sprechzeiten:
Montags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15:30 Uhr
Termine außerhalb der genannten Zeiten können im Einzelfall telefonisch vereinbart werden.