Stadt Wilhelmshaven

86. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans i.d.F. der Neubekanntmachung vom 19.11.2022 –Voslapper Groden-Süd / Westlicher Teilbereich

Rechtskraft von Bauleitplänen der Stadt Wilhelmshaven

Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.08.2023 die o.g. Änderung des Flächennutzungsplans festgestellt.

Der Änderungsbereich umfasst die ehemalige Aschedeponie im westlichen Bereich des Voslapper Groden-Süd bzw. östlich des Stadtteils Voslapp.

Mit Verfügung vom 12.11.2024 (Az.: 21101-05000/86 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems diese Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt.

Die 86. Änderung einschließlich der Begründung (mit Umweltbericht) und der zusammenfassenden Erklärung liegt im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr für jedermann zur dauernden Einsichtnahme bereit. Jedermann kann über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung Auskunft verlangen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung oder über das zentrale Internetportal des Landes uvp.niedersachsen.de.

Mit der Veröffentlichung im elektronischem Amtsblatt am 29.11.2024 wird die 86. Änderung des Flächennutzungsplans und gleichzeitig die Neufassung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilhelmshaven gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

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