Umsetzung des Einzelhandelskonzepts 2019 der Stadt Wilhelmshaven:
Änderung verschiedener Bebauungspläne (Textbebauungspläne)
Rechtskraft von Bauleitplänen der Stadt Wilhelmshaven
Umsetzung des Einzelhandelskonzepts 2019 der Stadt Wilhelmshaven:
Änderung verschiedener Bebauungspläne (Textbebauungspläne)
- 30, 7. vereinfachte Änderung – Flensburger Straße-
- 36A, 2. vereinfachte Änderung – Ebkeriege West -
- 36C, 1. vereinfachte Änderung – Ebkeriege Peterstraße -
- 40, 8. vereinfachte Änderung - Havermonikenstraße / Kohlenhafen -
- 80, 3. vereinfachte Änderung – Gebiet Ladestraße -
- 80A, 7. vereinfachte Änderung – Güterstraße -
- 94, 1. vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet Südlich Flutstraße -
- 94C, 6. vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet Niedersachsendamm -
- 166, 2. vereinfachte Änderung – Südlich Groß Belt -
- 184, 5. vereinfachte Änderung – Heuweg West -
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 15.01.2025 die o.g. Bauleitplanung, aufgestellt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB), mit Begründung in der Fassung vom 20.11.2024 als Satzung beschlossen.
Mit der Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Wilhelmshaven am 21.02.2025 unter www.wilhelmshaven.de/amtsblatt wird die o.g. rechtsverbindlich.
Die o. g. Bauleitplanung einschließlich Begründung kann im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Bauleitplanung unter bauleitplanung@wilhelmshaven.de Auskunft verlangen.
Gleichzeitig werden die o.g. Unterlagen ins Internet eingestellt und sind über https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/ oder über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch Bebauungspläne eintretende Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
- 30, 7. vereinfachte Änderung – Flensburger Straße
- 36A, 2. vereinfachte Änderung – Ebkeriege West
- 36C, 1. vereinfachte Änderung – Ebkeriege Peterstraße
- 40, 8. vereinfachte Änderung - Havermonikenstraße / Kohlenhafen
- 80, 3. vereinfachte Änderung – Gebiet Ladestraße
- 80A, 7. vereinfachte Änderung – Güterstraße
- 94, 1. vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet Südlich Flutstraße
- 94C, 6. vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet Niedersachsendamm
- 166, 2. vereinfachte Änderung – Südlich Groß Belt
- 184, 5. vereinfachte Änderung – Heuweg West
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, Normen und DIN-Vorschriften usw.) können bei der Stadt Wilhelmshaven, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung in der 7. Etage, Rathausplatz 9, eingesehen werden.