Stadt Wilhelmshaven

Bebauungsplan Nr. 228- Zwischen Weserstraße und Ems-Jade-Kanal

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 24.05.2023 § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6),

die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 228- Zwischen Weserstraße und Ems-Jade-Kanal - beschlossen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 24 ha und liegt im Süden des Stadtviertels Bant innerhalb des gleichnamigen Stadtteils. Es lässt sich nördlich des Ems-Jade-Kanals und südlich der Weserstraße verorten.

Im Westen wird es durch die Kettenstraße begrenzt. Die Ahm-, Oldebrügge-, Rüder-, Admiral-Klatt-Straße und die Straße „Am Handelshafen“ liegen nahezu gänzlich im Plangebiet und jeweils der südliche Bereich der Werft-, der Luisen- und der Deichstraße.

 

Ziel und Zweck der Planung:

  • Entwicklung von Urbanen Gebieten und Gewerbegebieten
  • Sicherung der Entwicklungsmöglichkeiten der Gewerbeflächen südlich des Ems-Jade-Kanals

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 4-wöchigen Sprechstunde durchgeführt, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gege­ben wird. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB.

Auskünfte werden im Zimmer 7.18 im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven in der Zeit vom 10.03.2025 bis einschließlich 09.04.2025, Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr (außer Freitag) sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten unter der Rufnummer 16-2631 oder per E-Mail: bauleitplanung@wilhelmshaven.de erteilt.

Den Bekanntmachungstext kann ebenfalls im elektronischem Amtsblatt der Stadt Wilhelmshaven unter www.wilhelmshaven.de/amtsblatt eingesehen werden. Der Vorentwurf zur o. g. Bauleitplanung steht vom 10.03.2025 bis zum 09.04.2025auf der Internetseite der Stadt Wilhelmshaven unter www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung und über das zentrale Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de zur Einsicht zur Verfügung.

 

 

Daneben können sämtliche Planunterlagen als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Wilhelmshaven in dem o.g. Zeitraum im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Zimmer 7.14 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr und freitags bis 13:30 Uhr) eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind elektronisch zu übermitteln (bauleitplanverfahren@wilhelmshaven.de). Bei Bedarf ist auch ein anderer Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen werden im Anschluss geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

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