Stadt Wilhelmshaven

Bebauungsplan Nr. 219, 1Änderung „Heppenser Groden Nord/Zum Ölhafen“

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 02.06.2025 aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 219, 1Änderung „Heppenser Groden Nord/Zum Ölhafen“ beschlossen.

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 219 „Heppenser Groden Nord / Zum Ölhafen“ befindet sich im südöstlichen Stadtgebiet auf dem Heppenser Groden zwischen Maade und Marinestützpunkt. Die Größe des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 219 beträgt etwa 144 ha. Der Änderungsbereich bezieht sich auf die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 219 „Heppenser Groden Nord / Zum Ölhafen“ festgesetzten Sondergebietsflächen (SO 1 – SO 6). Ausgenommen sind Randflächen im Westen, Norden, Südwesten und Südosten des Geltungsbereiches, die der Bebauungsplan Nr. 219 als öffentliche oder private Grünflächen, Wasserflächen, Verkehrsflächen, Verkehrsgrün oder Gewerbegebiet festsetzt.

Die Abgrenzung des Plangebietes erfolgt:

  • im Norden durch den Rüstringer Deich / die Straße „Zum Maadesiel“,
  • im Westen durch die Bebauungspläne Nr. 119 „Osttangente zwischen Ölhafen und Triftweg“ (beinhaltet die zentrale Kläranlage) und Nr. 203 „Heppenser Groden Nord“,
  • im Süden durch den Bebauungsplan Nr. 177 „Heppenser Groden Mitte“ mit der Straße „Zum Ölhafen“ und Erweiterungsflächen des Marinestützpunktes
  • im Osten durch den „Neuen Heppenser Seedeich“ 

Ziel und Zweck der Planung:

  • Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 219 der Stadt Wilhelmshaven ist die Sicherung der bisherigen Nutzung der SO-Flächen im Geltungsbereich als Tanklager und gleichzeitig die Ermöglichung der Errichtung und des Betriebs von Anlagen zur Gewinnung von Wasserstoff auf diesen Flächen, z. B. aus Ammoniak mittels Ammoniak-Crackern, aus Erdgas mittels Dampfreformierung und aus Wasser mittels Elektrolyse
  • Außerdem sollen im Zuge der 4. Reinigungsstufe der räumlich benachbarten Zentralkläranlage (ZKA) vorsorglich Möglichkeiten für eine Erweiterung auf Teilflächen im südwestlichen Änderungsbereich Berücksichtigung finden.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wilhelmshaven beschloß in seiner Sitzung am 19.05.2025 die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer 2-wöchigen Bür­gersprechstunde durchzuführen, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB.

 

Auskünfte erteilt Herr Bauer , Zimmer 7.12, im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven in der Zeit vom 25.08.2025 bis einschließlich 08.09.2025, Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr (außer Freitag) sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten unter der Rufnummer 16- 2510 oder per E-Mail: juergen.bauer@wilhelmshaven.de

Der Vorentwurf zur o. g. Bauleitplanung kann vom 25.08.2025 bis zum 08.09.2025auf der Internetseite der Stadt Wilhelmshaven unterwww.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung und über das zentrale Internetportal des Landes uvp.niedersachsen.de eingesehen werden.

Daneben können sämtliche Planunterlagen als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Wilhelmshaven in dem o.g. Zeitraum im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Zimmer 7.14 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr und freitags bis 13:30 Uhr) eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind elektronisch zu übermitteln (bauleitplanverfahren@wilhelmshaven.de). Bei Bedarf ist auch ein anderer Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen werden im Anschluss geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

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