95. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans i.d.F. der Neubekanntmachung vom 19.11.2022 -Bürgerwindpark Klein Westerhausen
95. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans i.d.F. der Neubekanntmachung vom 19.11.2022 -Bürgerwindpark Klein Westerhausen-
Mit Verfügung vom 15.09.2025 (Az.: 21101 - 05000/95) hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wilhelmshaven genehmigt
Mit der Bekanntmachung am 26.09.2025 im elektronischem Amtsblatt der Stadt Wilhelmshaven unter www.wilhelmshaven.de/amtsblatt/ wird die o.g. Bauleitplanung rechtsverbindlich.
Die o.g. Bauleitpläne einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) und zusammenfassender Erklärung können im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.19, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung Auskunft verlangen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem o.g. Link und unter www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung oder über das zentrale Internetportal des Landes uvp.niedersachsen.de
- 1_Flaechennutzungsplanaenderung_Plan_Endfassung_2025-09-26
- 2_Begruendung-der-Flaechennutzungplanaenderung_2025-09-26
- 3_Zusammenfassende-Erklaerung
Mit dieser Bekanntmachung wird die Neufassung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilhelmshaven gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch Bebauungspläne eintretende Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, Normen und DIN-Vorschriften usw.) können bei der Stadt Wilhelmshaven, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung in der 7. Etage, Rathausplatz 9, eingesehen werden.