Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes Nr. 211, 1. Änderung -Hafengroden
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 29.05.2024 die Aufstellung der Sat-zung über die Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes Nr. 211, 1. Änderung -Hafengroden- aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.
In seiner Sitzung am 17.12.2025 stimmte der Rat dem Entwurf der o.g. Aufhebungssatzung zu und beschloss, diesen mit Begründung einen Monat lang zu veröffentlichen.
Geltungsbereich:
Der Aufhebungsbereich der Satzung wird dem „JadeWeserPort" zugeordnet und liegt östlich des „Voslapper Groden" und nordöstlich des „Rüstersieler Groden".
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung zur Aufhebung erstreckt auf die Grundstücke der Gemarkung Rüstringen, Flur 35, Flurstücke 9/76, 9/64 sowie einen Teil des Flurstücks 9/51, mit einer Gesamtfläche von ca. 6,75 ha.
Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Westen: durch die Straße „Am Tiefen Fahrwasser",
- im Osten: durch die Straße „Pazifik"
- im Süden: durch die Straße „Atlantik"

Ziel und Zweck der Aufhebung:
- Aufhebung des Sondergebiets Truckservice Center + Dienstleistungen
- Entwicklung als Industriegebiet
Die Aufhebung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Daher wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ab-gesehen. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesent-lichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und sich zur Planung äußern.
Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung der o.g. Bauleitplanung wird mit der Begründung sowie der aufzuhebenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.211 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können vom 09.01.2026 bis zum 09.02.2026 eingesehen werden unter:
https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/
und über das zentrale Internetportal des Landes
https://uvp.niedersachsen.de/
Daneben können sämtliche o.g. Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Wilhelmshaven in dem o.g. Zeitraum im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelms-haven, Zimmer 7.14 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr und freitags bis 13:30 Uhr) eingesehen werden.
- 1 Entwurf des Satzungstextes
- 2 Entwurf der Begründung
- 3a Rechtskräftiger Bebauungsplan
- 3b Begründung des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die-se sind elektronisch zu übermitteln ( bauleitplanverfahren@wilhelmshaven.de ). Bei Bedarf ist auch ein anderer Weg (schriftlich oder Niederschrift) möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen werden im Anschluss geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Da-ten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.