Stadt Wilhelmshaven

98. vereinfachten Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung vom 26.09.2025 - Bürgerwindpark Klein Westerhausen

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 17.012.2025 aufgrund des § 2 (1) "des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist" die Aufstellung der 98. vereinfachten Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung vom 26.09.2025 -Bürgerwindpark Klein Westerhausen – und gleichzeitig den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss gefasst.

Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und mit Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Be-hörden gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der förmlichen Veröffentlichung im Internet informieren und zur Planung äußern.

Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt an der nordwestlichen Grenze des Stadtgebiets. Südlich bzw. nördlich benachbart liegen die Gemeindegebiete der Stadt Schortens und der Gemeinde Wangerland.


Ziel und Zweck der Bauleitplanung:

  • Gleichzeitige Darstellung der „Sonderbaufläche für Windenergie" als „Beschleunigungsgebiet für Windenergie an Land"
  • Textliche Darstellung von Minderungsmaßnahmen

Der Entwurf der o.g. Bauleitplanung mit der Begründung sowie der dazugehörigen Unterlagen wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können vom 03.03.2026 bis zum 02.04.2026 unter https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/ eingesehen werden.

Daneben können sämtliche o.g. Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Wilhelmshaven in dem o.g. Zeitraum im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Zimmer 7.14 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr und freitags bis 13:30 Uhr) eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind elektronisch zu übermitteln (bauleitplanverfahren@wilhelmshaven.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen werden im Anschluss geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 (3) Satz 1 Halbsatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis nur für FNP gem. §3(3) BauGB:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 (3) Satz 1 Halbsatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

 

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