Kampfmittelbeseitigung
Kampfmittelbeseitigung ist die Beseitigung von Kampfmitteln und sonstigen Hinterlassenschaften kriegerischer Auseinandersetzungen. Hierbei soll die Gefahr, die von Kampfmitteln ausgeht, beseitigt werden.
Die zivile Kampfmittelbeseitigung in Deutschland ist eine Aufgabe zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, daher ist üblicherweise in jedem Bundesland eine entsprechende „Kampfmittelverordnung" erlassen worden.
Aufgrund der Situation nach dem Zweiten Weltkrieg (alle militärischen und staatlichen Organisationen, die während des Krieges Kampfmittel beseitigt haben, waren aufgelöst) wurde die Kampfmittelbeseitigung als Gefahrenabwehrmaßnahme zunächst durch die alliierten Besatzungsmächte, später unter ihrer Kontrolle und ab ca. 1950 durch Dienste der einzelnen Bundesländer durchgeführt.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Allgemeine Gefahrenabwehr
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26382 Wilhelmshaven
RATRiUM (ehemals Cityhaus)2. Etage
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Für die Beantragung sämtlicher Erlaubnisse (Fischereischein, Kleiner Waffenschein, Jagdschein, Waffenbesitzkarte u.Ä.) ist es empfehlenswert, vorher telefonisch mit dem Fachbereich einen Termin zu vereinbaren (s.u.). Damit können längere Wartezeiten vermieden werden.
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