Obdachlosenunterbringung
Immer wieder laufen Mieter Gefahr, ihre Wohnung zu verlieren und deswegen obdachlos werden. Wer auf Grund eines rechtskräftigen Räumungsurteils aus der Wohnung ausziehen muss und bis zur Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher trotz intensiver Suche keinen Ersatz gefunden hat, kann nicht unvermittelt auf die Straße gesetzt werden.
Die Wilhelmshavener Verwaltungsbehörde verpflichtet sich, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhindern, dass für den Mieter Obdachlosigkeit eintritt. Die Dienststelle sorgt dafür, dass der nunmehr Wohnungslose vorübergehend untergebracht wird.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Allgemeine Gefahrenabwehr
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
RATRiUM (ehemals Cityhaus)2. Etage
Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Für die Beantragung sämtlicher Erlaubnisse (Fischereischein, Kleiner Waffenschein, Jagdschein, Waffenbesitzkarte u.Ä.) ist es empfehlenswert, vorher telefonisch mit dem Fachbereich einen Termin zu vereinbaren (s.u.). Damit können längere Wartezeiten vermieden werden.
Wichtiger Hinweis: Die im Bereich Bürgerangelegenheiten erstellten Passbilder können für diese Erlaubnisse nicht verwendet werden (kein Zugriff möglich).
Ansprechpartner/-in
Tel. 04421 16-3203
Fax 04421 16-41-3203