Sprengstoffangelegenheiten
In Deutschland unterliegen pyrotechnische Sätze und Gegenstände dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG).
Es regelt den Umgang, Verkehr (Handel) und Beförderung (Transport) von festen oder flüssigen Stoffen und Zubereitungen, die durch eine nicht außergewöhnliche Beanspruchung (thermisch, mechanisch oder andere) zur Explosion gebracht werden können (explosionsgefährliche Stoffe, §1 Anwendungsbereich).
Das Sprengstoffgesetz ist durch Verordnungen und Verwaltungsvorschriften ergänzt, die Einzelheiten näher regeln.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Allgemeine Gefahrenabwehr
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
RATRiUM (ehemals Cityhaus)2. Etage
Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Für die Beantragung sämtlicher Erlaubnisse (Fischereischein, Kleiner Waffenschein, Jagdschein, Waffenbesitzkarte u.Ä.) ist es empfehlenswert, vorher telefonisch mit dem Fachbereich einen Termin zu vereinbaren (s.u.). Damit können längere Wartezeiten vermieden werden.
Wichtiger Hinweis: Die im Bereich Bürgerangelegenheiten erstellten Passbilder können für diese Erlaubnisse nicht verwendet werden (kein Zugriff möglich).
Ansprechpartner/-in
Tel. 04421 16-3203
Fax 04421 16-41-3203