Stadt Wilhelmshaven

Sprengstoffangelegenheiten

In Deutschland unterliegen pyrotechnische Sätze und Gegenstände dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG).

Es regelt den Umgang, Verkehr (Handel) und Beförderung (Transport) von festen oder flüssigen Stoffen und Zubereitungen, die durch eine nicht außergewöhnliche Beanspruchung (thermisch, mechanisch oder andere) zur Explosion gebracht werden können (explosionsgefährliche Stoffe, §1 Anwendungsbereich).

Das Sprengstoffgesetz ist durch Verordnungen und Verwaltungsvorschriften ergänzt, die Einzelheiten näher regeln.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Allgemeine Gefahrenabwehr

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

RATRiUM (ehemals Cityhaus)
2. Etage

Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr

Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung

 

Für die Beantragung sämtlicher Erlaubnisse (Fischereischein, Kleiner Waffenschein, Jagdschein, Waffenbesitzkarte u.Ä.) ist es empfehlenswert, vorher telefonisch mit dem Fachbereich einen Termin zu vereinbaren (s.u.). Damit können längere Wartezeiten vermieden werden.

Wichtiger Hinweis: Die im Bereich Bürgerangelegenheiten erstellten Passbilder können für diese Erlaubnisse nicht verwendet werden (kein Zugriff möglich).

Ansprechpartner/-in

Tel. 04421 16-3203
Fax 04421 16-41-3203

powered by webEdition CMS