Was ist Bildung und Teilhabe?
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe helfen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen können die Kinder Angebote in der Schule und Freizeit (trotzdem) nutzen.
Was ist das Ziel des Bildungspakets?
Das Ziel des Bildungspakets ist es, die soziale und kulturelle Teilhabe zu fördern und Benachteiligungen abzubauen.
Weitere Informationen zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Bildungspaket/bildungspaket.html
Allgemeine Voraussetzungen für BuT-Leistungen:
Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?
Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
- Kinderzuschlag
- Bürgergeld
- Sozialgeld
- Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Wohngeld oder
- Asylbewerber-Leistungen
Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Zuständigkeit
Beziehen Sie Wohngeld, Asylbewerberleistungen (§ 2 AsylbLG), Grundsicherung oder einen Kinderzuschlag (KIZ), bearbeitet das städtische Jugendamt Ihre Anträge auf Bildung und Teilhabe.
Erhalten Sie Leistungen nach SGB II, ist das Jobcenter Wilhelmshaven für Ihren Antrag zuständig.
Quelle: Stadt Oldenburg
Lernförderung
Wenn Ihr Kind Probleme in der Schule hat, kann es Lernförderung (zum Beispiel Nachhilfe) bekommen. Das Kind muss nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sein, um Lernförderung zu erhalten.
Bitte sprechen Sie erst einmal mit der Lehrerin oder dem Lehrer Ihres Kindes. Sie oder er kennt die schulischen Leistungen Ihres Kindes gut und kann einschätzen, ob es eine besondere Förderung braucht. Wenn es an Ihrer Schule keine ausreichende Lernförderung gibt, können Sie auch eine Lernförderung außerhalb der Schule nutzen.
Quelle: Bildung & Teilhabe | Familienportal des Bundes
Damit der Antrag auf Lernförderung bewilligt werden kann, müssen folgende zusätzlichen Voraussetzungen vorliegen:
Die Lernförderungen muss geeignet und erforderlich sein, damit Ihr Kind das Lernziel erreicht.
Es bedarf einer Bescheinigung des Lehrers über den Förderbedarf Ihres Kindes. Dies ist für die Art der Förderung (Gruppen- oder Einzelförderung) sowie für Stundenanzahl entscheidend. Zusätzlich wird das Fach der Förderung festgelegt. Bei Antragsabgabe darf die Bestätigung der Schule nicht älter als vier Wochen sein.
Allgemeine Infos
Bei Abgabe des Antrages sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Bestätigung der Schule
- Datenschutzerklärung
Bei einem Verlängerungsantrag ist die Stellungnahme eines Schulsozialarbeiters beizufügen.
Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides kann die Lernförderung in Anspruch genommen werden.
Zurzeit wird ein Leistungsumfang von 14 € pro Stunde gewährt. Sollte das ausgewählte Angebot der Lernförderung über den gewährten Leistungsumfang liegen, sind die Kosten selbst zu tragen.
Sollten während des Bewilligungszeitraumes die Voraussetzungen für die Gewährung einer BuT-Leistung entfallen, kann der Bescheid über die Leistung ganz oder teilweise aufgehoben werden.
Zudem wird ein Stundennachweis benötigt. Dieser erfolgt durch die Unterschrift des Kindes
Anerkennung als Anbieter für Lernförderung in Wilhelmshaven
Jeder Anbieter für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe muss in Wilhelmshaven anerkannt werden.
Füllen Sie bitte hierzu den Antragsvordruck für gewerbliche Anbieter oder für private Anbieter aus und schicken den ausgefüllten Antrag mit sämtlichen Unterlagen an jugendamt@wilhelmshaven.de
Anforderungen/Voraussetzungen für die Anerkennung als Lernförderungsanbieter
- Führungszeugnis
- Min. 18 Jahre alt
- Aktuelles Zeugnis, Abschlusszeugnis, Immatrikulationsbescheinigung etc.
- Eventuelle Empfehlungen von Fachlehrern
Datenschutz-Hinweise
Für Anträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist eine Kopie des jeweiligen Bescheides erforderlich (Wohngeldbescheid, Kinderzuschlagbescheid, Asylbewerberleistungsbescheid o. a.). Für Kinder, die eingeschult oder umgeschult werden, muss eine aktuelle Schulbescheinigung vorgelegt werden.
Beachten Sie hierzu bitte die Datenschutz-Hinweise für den Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes.
Stadt Wilhelmshaven
Jugendamt
Bildungs- und Teilhabepaket
Schellingstraße 15
26384 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 14 60 und 16 - 15 35
Fax 0 44 21 / 16 - 41 14 60
Sprechzeiten:
- Termin nach vorheriger Vereinbarung
- Terminvereinbarung per E-Mail
Bei Leistungsbezug nach dem SGB II:
Jobcenter Wilhelmshaven
Bildungs- und Teilhabebüro
Schillerstraße 37
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 75 81 75 75
Sprechzeiten:
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag bis Donnerstag: 10.00 -11.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 9.00 - 11.00 Uhr (Anmeldung am Servicetresen im Eingangsbereich)