Stadt Wilhelmshaven

Schülerbeförderung

Das Bildungs- und Teilhabepaket in Wilhelmshaven

Informationen zur Schülerbeförderung

In Wilhelmshaven wird die Schülerbeförderung durch eine Satzung für alle Schulformen geregelt. Dies bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die weiter als 2 Kilometer von ihrem Schulstandort entfernt wohnen, bis einschließlich 10. Klasse den ÖPNV kostenfrei benutzen können.

Adäquate Schulformen der Berufsbildenden Schulen fallen unter die gleiche Regelung.

Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule werden in voller Höhe übernommen oder lediglich bezuschusst, wenn die Karte auch für andere Fahrten genutzt werden kann.
Voraussetzung ist dass die Beförderung notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden können. Ebenso muss die Schule mindestens 2 KM von der Meldeadresse entfernt sein.

Die Abrechnung erfolgt nach Zahlungsnachweis (Quittung oder Kontoauszug) auf das Konto der Eltern.

Übernommen werden nur die Kosten für das günstigste Ticket.

Datenschutz-Hinweise

Für Anträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist eine Kopie des jeweiligen Bescheides erforderlich (Wohngeldbescheid, Kinderzuschlagbescheid, Asylbewerberleistungsbescheid o. a.). Für Kinder, die eingeschult oder umgeschult werden, muss eine aktuelle Schulbescheinigung vorgelegt werden.

Beachten Sie hierzu bitte die Datenschutz-Hinweise für den Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes.

Stadt Wilhelmshaven

Jugendamt
Bildungs- und Teilhabepaket

Schellingstraße 15
26384 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 14 60 und 16 - 15 35

Sprechzeiten:

Bei Leistungsbezug nach dem SGB II:

Jobcenter Wilhelmshaven

Bildungs- und Teilhabebüro

Schillerstraße 37
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 75 81 75 75

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