Stadt Wilhelmshaven

Bebauungsplan

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich bei Ihren Anliegen an die folgenden Adressen:

  • Informationen zu laufenden Bauleitplanverfahren in Wilhelmshaven finden Sie über den Link https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/ 
  • Wenn Sie einen rechtskräftigen Bebauungsplan digital einsehen wollen gehen Sie über den o. g. Link "Zur Kartenansicht".
    Dort können Sie oben links die gesuchte Adresse eingeben, ist diese farbig hinterlegt, gibt es für diese Adresse einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan.
    Wenn Sie auf das Grundstück klicken öffnet sich ein Fenster „Objektinformationen"; bei Plan und Begründung finden Sie die hinterlegten Dateien als PDF.
  • Wenn Sie Fragen zu Bebauungsplänen haben wenden Sie sich bitte weiterhin an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@wilhelmshaven.de 

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Bauleitplanung, Regionalplanung

Rathausplatz 9
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 26 29

Technisches Rathaus

Sprechzeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr,
  • Freitag 8.30 - 12.30 Uhr

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