Häufig gestellte Fragen
Wie werde ich über mein Wahlrecht informiert?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, kriegen Sie Post von uns: Rechtzeitig vor der Wahl erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigungskarte oder -brief. Diese informiert Sie, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Benachrichtigung enthält Angaben:
- zum Wahltag,
- zur Wahlzeit,
- zum Ort des Wahlraumes und
- ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie
- zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
Sie können am Wahltag im genannten Wahlraum wählen. Wenn Sie stattdessen lieber per Briefwahl Ihre Stimme abgeben möchten, können Sie vorab dafür einen Wahlschein beantragen.
Bitte zeigen Sie im Wahlraum Ihre Wahlbenachrichtigung und/oder Ihren Personalausweis oder Reisepass vor, um sich auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung kann vom Wahlvorstand einbehalten werden.
Was ist, wenn ich noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Wir verschicken die Wahlbenachrichtigungen ca. Anfang August 2026
Sollten Sie bis zum 24. August 2026 noch keine Wahlbenachritigung haben, dann wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Wilhelmshaven. Sie erreichen uns am Rathausplatz 7 in 26382 Wilhelmshaven. Wir überprüfen Ihre Wahlberechtigung und informieren Sie über weiteren Schritte.
Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?
Ja, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Falls Sie die Wahlbenachrichtigung am Wahlsonntag nicht mehr wiederfinden können, können Sie dennoch wählen. In diesem Fall müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Wenn Sie hingegen keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, könnte es sein, dass Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. In diesem Fall muss Sie der Wahlvorstand am Wahlsonntag zurückweisen - sprich: Sie können nicht wählen.
Wenn Sie bis zum 24. August 2026 also keine Wahlbenachrichtigung erhalten, rufen Sie uns bitte unbedingt unter der kostenfreien Nummer 0800 / 1 666 323 an, damit geprüft werden kann, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und Sie somit trotzdem wählen können.
Kann ich mit meinem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ins Wahllokal (Barrierefreiheit)?
Die Wahllokale in Wilhelmshaven sind barrierefrei zugänglich. Eine Übersicht aller Wahllokale finden Sie hier.
Ich bin verreist, krank oder pflegebedürftig, wie kann ich wählen?
Sie können per Briefwahl wählen. Weitere Informationen zu Ihren Möglichkeiten finden Sie in den Angaben zur nächten Frage.
Warum erhalte ich die Briefwahlunterlagen nicht sofort, nachdem ich sie beantragt habe?
Das liegt daran, dass die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn alle Vorschläge der Parteien eingereicht, geprüft und bestätigt sind. Aus diesem Grund können wir die beantragten Briefwahlunterlagen erst danach verschicken.
Was muss ich zur Briefwahl mitbringen?
Sie benötigen entweder Ihre unterschriebene Wahlbenachrichtigung oder Ihren amtlichen Lichtbildausweis.
Kann ich meine Briefwahlunterlagen in einem Wahllokal abgeben?
Nein, Briefwahlunterlagen werden gesondert sortiert und ausgezählt. Eine Abgabe der Briefwahlunterlagen ist nicht in einem Wahllokal möglich. Wenn Sie die Unterlagen nicht rechtzeitig zur Post gebracht haben, können Sie diese jedoch bis 18 Uhr am Wahltag noch direkt im Briefkasten des Wahlamtes (Rathausplatz 7) einwerfen.
Mein Ausweis ist abgelaufen. Kann ich trotzdem wählen?
Ja, wenn Sie ein anderes amtliches Dokument mitbringen, das Ihre Identität nachweist. Das kann zum Beispiel Ihr Führerschein sein.
Kann eine andere Person meine Briefwahlunterlagen für mich mitnehmen?
Ja, wenn Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen. Die entsprechende Vollmacht finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung. Eine bevollmächtigte Person ist während der Wahlzeit berechtigt für maximal vier Wahlberechtigte die Unterlagen in Empfang nehmen.
Wer darf mit in die Wahlkabine?
Um das Wahlgeheimnis sicherzustellen, darf sich immer nur eine Person in der Wahlkabine aufhalten. Bei Wählerinnen und Wählern mit Behinderung ist unter Umständen eine Hilfsperson in der Kabine zulässig.
Wo kann ich mich bei weiteren Fragen informieren und melden?
Sprechen Sie uns einfach an! Sie erreichen uns persönlich im Wahlamt Wilhelmshaven, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, per E-Mail an wahlamt@wilhelmshaven.de oder telefonisch unter 04421 16 1234.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Landeswahlleitung: Kommunalwahlen in Niedersachsen | Nds. Landeswahlleiter
Rechtliche Grundlagen für die Wahl:
- Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)
- Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO)
- Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abteilung Wahlen
Rathausplatz 7
26382 Wilhelmshaven
Tel. 04421 16 1234
