Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket in Wilhelmshaven
Bundestag und Bundesrat haben im Februar 2011 das starke-Familien-Gesetz beschlossen. Bestandteil ist u. a. auch das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind:
Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 25 Jahren,
- wenn sie in einer Familie leben, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht,
- und eine Kita, allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
- und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es nur bis einschließlich 18 Jahren.
Vordruck für den Antrag
Sie können das Antragsformular hier als PDF downloaden:
Wer Fragen hat, wendet sich an das Jugendamt mit der Nummer 04421/16-1460 und 16-1535 oder schreibt eine E-Mail an bildungspaket@wilhelmshaven.de.
Datenschutz-Hinweise
Für Anträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist eine Kopie des jeweiligen Bescheides erforderlich (Wohngeldbescheid, Kinderzuschlagbescheid, Asylbewerberleistungsbescheid o. a.). Für Kinder, die eingeschult oder umgeschult werden, muss eine aktuelle Schulbescheinigung vorgelegt werden.
Beachten Sie hierzu bitte die Datenschutz-Hinweise für den Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes.
Stadt Wilhelmshaven
Jugendamt
Bildungs- und Teilhabepaket
Schellingstraße 15
26384 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 14 60 und 16 - 15 35
Sprechzeiten:
- Termin nach vorheriger Vereinbarung
- Terminvereinbarung per E-Mail
Bei Leistungsbezug nach dem SGB II:
Jobcenter Wilhelmshaven
Bildungs- und Teilhabebüro
Schillerstraße 37
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 75 81 75 75